Zu den erbringenden Leistungen des Personals werden auf der Grundlage der Detailanfrage eines persönlichen Gespräches vertraglich festgelegt und können folgende Bereiche umfassen.
1. Grund- und Körperpflege
- Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Mundpflege, Zahnpflege, Rasieren
- An- und Ausziehen nach Bedarf auch Übernahme
2. Ernährung
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten - wenn nötig mundgerechte Zubereitung einer Mahlzeit, bei Bedarf Aufnahme der Mahlzeiten.
3. Versorgungshilfe
- Einkaufen, Besorgungen tätigen für den/die Pflegebedürftigen.
- Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes.
4. Mobilität
- An- und Auskleiden, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim Treppe steigen, spazieren gehen.
5. Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigungen und Aufräumen der Wohnung, Spülen, Abfallentsorgung
- evl. Versorgen von Haustieren
6. Hilfe in sozialen Bereichen
- Gespräche führen, Hobbys pflegen, Spazieren gehen
- Begleitung bei Arztbesuchen.
7. Pflege der Bekleidung / Wäsche
- Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche